Weitergabe und biometrische Verarbeitung von Bildern aus INPOL-Z

Im Jahr 2019 wurde das Fraunhofer-Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD) vom Bundeskriminalamt (BKA) beauftragt, einen leistungstechnischen Vergleich von markterhältlichen Gesichtserkennungssystemen vorzunehmen. Vier Systeme verschiedener Hersteller sollten hinsichtlich ihrer Erkennungsleistung evaluiert werden. Hierfür stellte das BKA verschiedene Bildersammlungen, insgesamt ca. 8 Millionen Gesichts- und Halbprofilbilder, aus INPOL-Z zur Verfügung. Die INPOL-Datei enthält vorwiegend Bilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen. Viele Bilder werden rechtswidrig gespeichert. Der von Fraunhofer angefertigte Evaluationsbericht wurde mit FragDenStaat befreit und kann hier abgerufen werden.

Seit April 2021 prüft der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ob die Weitergabe der Bilder und die mit dem Test einhergehende Verarbeitung biometrischer Daten datenschutzrechtlich zulässig war. Weitergabe und die biometrische Verarbeitung waren jedoch nicht Gegenstand seiner INPOL-Z-Prüfung im Oktober 2021. Auch im April 2022 sollte die Prüfung noch andauern.

Gesichtsbilder von Personen, die zwischen 2012 und 2019 zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung gezwungen wurden, könnten also zu Forschungszwecken an das Fraunhofer-Institut gelangt sein. Die mutmasslich Betroffenen können ihr Beschwerderecht gemäß Art. 77 DSGVO nutzen, um sich beim BfDI, der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde des BKAs, zu beschwerden, auch online.