BKA: Biometrische Marktforschung ohne Rechtsgrundlage

Das BKA hat mehrere Millionen Gesichtsbilder aus INPOL-Z ohne Rechtsgrundlage an Fraunhofer weitergegeben. Dagegen klagt ein Betroffener mit Unterstützung des CCC.

Hessisches LKA testet Pimeyes

In den Jahren 2021 und 2022 hat das Hessische LKA die Gesichtersuchmaschine Pimeyes getestet.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte wurde dabei nicht informiert. Es gab auch keine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung. Pimeyes wurde nicht ins Verfahrensverzeichnis aufgenommen. Es wurden keine Maßnahmen zur Sicherstellung der Rechte Betroffener getroffen.

Innenminister Peter Beuth meint, dass „die hessische Polizei Systeme zur automatischen Datenverarbeitung nur dann in den regulären Wirkbetrieb überführt, wenn die für einen Einsatz notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.“ Bei einem Testbetrieb schert sich die Hessische Polizei offenbar weniger um die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen.

Journalisten nutzen Pimeyes und helfen der Polizei

Ein Team um die Journalisten Khesrau Behroz und Patrick Stegemann sowie Michael Colborne vom Recherche-Netzwerk Bellingcat halfen der Polizei. Obwohl Gesichtersuchmaschinen wie Pimeyes und Clearview AI in der EU illegal sind, luden sie Fotos vom ehemaligen RAF-Mitglied Daniela Klette bei Pimeyes hoch. Damit wurde Klette auf der Webseite eines Capoeira-Vereins in Berlin identifiziert. Ihre Rechercheergebnisse wurden im Podcast Legion: Most Wanted im Dezember 2023 veröffentlicht. Wenige Wochen später wurde Klette festgenommen.

Weitergabe und biometrische Verarbeitung von Bildern aus INPOL-Z

Im Jahr 2019 wurde das Fraunhofer-Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD) vom Bundeskriminalamt (BKA) beauftragt, einen leistungstechnischen Vergleich von markterhältlichen Gesichtserkennungssystemen vorzunehmen. Vier Systeme verschiedener Hersteller sollten hinsichtlich ihrer Erkennungsleistung evaluiert werden. Hierfür stellte das BKA verschiedene Bildersammlungen, insgesamt ca. 8 Millionen Gesichts- und Halbprofilbilder, aus INPOL-Z zur Verfügung. Die INPOL-Datei enthält vorwiegend Bilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen. Viele Bilder werden rechtswidrig gespeichert. Der von Fraunhofer angefertigte Evaluationsbericht wurde mit FragDenStaat befreit und kann hier abgerufen werden.

Seit April 2021 prüft der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ob die Weitergabe der Bilder und die mit dem Test einhergehende Verarbeitung biometrischer Daten datenschutzrechtlich zulässig war. Weitergabe und die biometrische Verarbeitung waren jedoch nicht Gegenstand seiner INPOL-Z-Prüfung im Oktober 2021. Auch im April 2022 sollte die Prüfung noch andauern.

Gesichtsbilder von Personen, die zwischen 2012 und 2019 zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung gezwungen wurden, könnten also zu Forschungszwecken an das Fraunhofer-Institut gelangt sein. Die mutmasslich Betroffenen können ihr Beschwerderecht gemäß Art. 77 DSGVO nutzen, um sich beim BfDI, der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde des BKAs, zu beschwerden, auch online.