In den Jahren 2021 und 2022 hat das Hessische LKA die Gesichtersuchmaschine Pimeyes getestet.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte wurde dabei nicht informiert. Es gab auch keine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung. Pimeyes wurde nicht ins Verfahrensverzeichnis aufgenommen. Es wurden keine Maßnahmen zur Sicherstellung der Rechte Betroffener getroffen.
Innenminister Peter Beuth meint, dass “die hessische Polizei Systeme zur automatischen Datenverarbeitung nur dann in den regulären Wirkbetrieb überführt, wenn die für einen Einsatz notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.” Bei einem Testbetrieb schert sich die Hessische Polizei offenbar weniger um die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen.