Automatische Gesichtserkennung im „Grenzgebiet“

Zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (wie Fahrraddiebstähle) ​wird ab 2019 Gesichtserkennung in einem 30km schmalen Streifen Nahe der Grenze eingesetzt. In der Evaluation wurde festgestellt, dass das Verfahren teuer ist und wenig bringt.

Der Einsatz des Personen-Identifikations-Systems (PerIS) sollte 2023 beendet werden, dann aber zur “Strafverfolgungsvorsorge” in manchen Orten sogar ausgeweitet. Die sächsische Polizei hatte das System ohne Einbezug der sächsischen Datenschutzbeauftragten entwickelt. Diese hält es für verfassungswidrig.

Neben Gesichtern kann das System auch Nummernschilder erfassen. Es gibt eine stationäre und eine mobile Variante. Die mobile Version wird auch von anderen Bundesländern eingesetzt.

Sächsische “Grenzzone” (via https://www.sachsens-demokratie.net/mitmachen/material/)

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