Automatische Gesichtserkennung im „Grenzgebiet“

Zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (wie Fahrraddiebstähle) ​wird ab 2019 Gesichtserkennung in einem 30km schmalen Streifen Nahe der Grenze eingesetzt. In der Evaluation wurde festgestellt, dass das Verfahren teuer ist und wenig bringt.

Der Einsatz des Personen-Identifikations-Systems (PerIS) sollte 2023 beendet werden, dann aber zur “Strafverfolgungsvorsorge” in manchen Orten sogar ausgeweitet. Die sächsische Polizei hatte das System ohne Einbezug der sächsischen Datenschutzbeauftragten entwickelt. Diese hält es für verfassungswidrig.

Neben Gesichtern kann das System auch Nummernschilder erfassen. Es gibt eine stationäre und eine mobile Variante. Die mobile Version wird auch von anderen Bundesländern eingesetzt.

Sächsische “Grenzzone” (via https://www.sachsens-demokratie.net/mitmachen/material/)

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Rechtswidriger Einsatz von Gesichtserkennung zu G20

Zum G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg hat die Polizei Hamburg ohne Rechtsgrundlage die Gesichtserkennungssoftware Videmo 360 eingesetzt. Die Polizei fütterte die Software u.a. mit Bildern und Videos aus dem polizeieigenen Hinweisportal, mit eigenen Aufnahmen und Aufnahmen des ÖPNVs. Biometrische Daten von mehr als 100.000 Personen wurden gesammelt.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ordnete eine Löschung der Referenzdatenbank an. Die Löschanordnung wurde zunächst ignoriert, dann wurde die Anordnung vom Verwaltungsgericht kassiert. Polizei und Datenschutzbehörde stritten weiter und schließlich wurde das Verfahren ohne echtes Ergebnis eingestellt ‒ die Polizei löschte die Datenbank nach mehreren Jahren, so dass der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde.

Gesichtserkennung im Berliner Zoo

Der Berliner Zoo plante 2021 Gesichtserkennung zur Einlasskontrolle mit Technik von HKS Systeme. Die Technik würde auch von anderen Zoos eingesetzt werden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte kannte die Pläne nicht und auch die Berliner Politik war nicht begeistert. Erst wenige Monate zuvor hatte der Zoo Daten seiner Besucher*innen “verloren”.

Die Berliner Beauftragte für den Datenschutz schickte einen Fragenkatalog an den Zoo. Dieser kann bei FragDenStaat eingesehen werden. Anfang und Mitte 2022 lief das dazugehörige Prüfverfahren noch, so dass die Antworten des Zoos noch nicht befreit wurden. Der Zoo ruderte vorerst zurück.

Verhaltensüberwachung am Hansaplatz

flamenc, Neue Hansaplatz 2011, CC BY-SA 3.0
flamenc, Neue Hansaplatz 2011, CC BY-SA 3.0

Die Hamburger Polizei experimentiert seit 2023 am Hamburger Hansaplatz mit einer Verhaltenserkennung. Offenbar genügt die Kameraüberwachung nicht mehr, um Personen auf die angrenzenden Spielplätze zu verdrängen. Die Polizei rüstet also auf. Ohne vorherige Ausschreibung investiert sie in intelligente Überwachungssensoren, die Menschen “digital skelettiert”. Die Bewegungen der Skelette werden anschließend analysiert. Skelette, die sich nicht angepasst und unauffällig verhalten, lösen einen Alarm aus.

Das System, das vom Fraunhofer IOSB entwickelt wird, funktioniert nicht. Deren Pilotprojekt in Mannheim wurde nach 5 Jahren um 3 Jahre verlängert. Das System soll Schwierigkeiten haben, Umarmungen von “kriminalistisch bedeutsamen Handlungsabläufen” zu unterscheiden.

Die erste Phase der Intelligenten Videobeobachtung (IVBeo) ist abgeschlossen. Die Polizei hat sich selbst evaluiert und kam wie auch am Berliner Südkreuz auf berauschende Ergebnisse. Tatsächlich funktioniert das System kaum.

Auch in der zweiten Phase, IVBeo2, ist die Polizei hinsichtlich der eingesetzten Systeme wenig transparent. Immerhin eine Verwaltungsvorschrift wird geteilt. Aus dieser geht hervor, dass das System nicht nur getestet werden soll, sondern auch Trainingsdaten erfasst. Der zweite Versuch läuft seit September 2025.

Zu dem Thema gibt es einige Anfragen (und einen Antrag) in der Bürgerschaft: