Borussia Dort­mund testete Gesichts­er­ken­nung für Zutrittsmanagement

Der Fußballverein testete 2023 ein System, mit dem das Spieltagspersonal, etwa 1500 Personen, beim Einlass per Gesichtserkennung kontrolliert wird. Dies soll je Prüfvorgang 5-10 Sekunden sparen. Einmalig soll dies einen fünstelligen Betrag kosten sowie weitere 2000 EUR monatlich.

Die Datenschutzbehörde in NRW hatte keine größeren Einwände und bemängelte lediglich die lange Speicherdauer der Bilder.

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Verhaltensüberwachung auf Berliner Straßen

Nach Mannheim, Hamburg und Bremen plant nun auch Berlin automatisierte Verhaltennsüberwachung im öffentlichen Raum. Knapp 6 Millionen Euro möchte die Stadt dafür ausgeben.

Wie auch in den anderen Städten ist in Berlin völlig unklar, welches Verhalten künftig als „auffällig“ eingestuft werden soll. Dennoch bitte angepasst und unauffällig verhalten.

Verhaltensüberwachung in Bremer Trams

Nach der Hochbahn möchte auch die BSAG Verhalten überwachen. In Straßenbahnen wird das System AI Watch der Firma Just Add AI bereits seit April 2025 getestet. Informiert wurde die Öffentlichkeit erst heute. Bis Ende 2026 soll das Verhalten der Passagiere in einem Drittel der Bahnen überwacht werden.

Das System wurde mit gestellten Szenen trainiert. Dieser Ansatz hat in Hamburg zu miserablen Ergebnissen geführt. Pro Bahn kostet der Spaß etwa 10.000 EUR. Finanziert wird dies auch durch das Förderprogramm Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme vom Bundesverkehrsministerium.

Parkraumüberwachung in Hamburg

Wie schon Heidelberg und Berlin wird Hamburg Kamera-Fahrzeuge einsetzen, um Kennzeichen geparkter Fahrzeuge mit einer zentralen Datenbank abzugleichen.

Anjes Tjarks meint, dass der Datenschutz vollständig gewährleistet sei. Auch der Datenschutzbeauftragte hatte keine Einwände. Das vergleichbare Projekt in Berlin wurde 2025 wegen fehlender Rechtsgrundlage vorerst auf Eis gelegt.

BKA: Biometrische Marktforschung ohne Rechtsgrundlage

Das BKA hat mehrere Millionen Gesichtsbilder aus INPOL-Z ohne Rechtsgrundlage an Fraunhofer weitergegeben. Dagegen klagt ein Betroffener mit Unterstützung des CCC.

Düsseldorf testet Radwegüberwachung ‒ ohne Rechtsgrundlage

Obwohl es “bislang keine rechtliche Grundlage für die automatisierte Kontrolle von Parkscheinen oder digitalen Parkberechtigungen” gibt, testet die Stadt Düsseldorf den Einsatz von Kamera-Autos. Diese sollen auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge erkennen und ggf. automatisch Bußgeldverfahren einleiten.

Parkraumüberwachung in Heidelberg

Nachdem ein Berliner Pilotprojekt zur Parkraumüberwachung Anfang 2025 wegen mangelnder Rechtsgrundlage beendet wurde, beginnt in Heidelberg am 18.09.2025 der Einsatz von Kamera-Fahrzeugen. Durch Kennzeichenerfassung und Abgleich mit einer zentralen Park-Datenbank sollen Fahrzeuge, die ohne Parkschein abgestellt wurden, erkannt werden.

Zuvor wurde der öffentliche Parkraum kartiert. Während der Pilotphase sollen keine Strafzettel verteilt werden.

Parkraumüberwachung in Berlin

In Berlin wurde in den Bezirken Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg von 2021 bis 2025 ein Pilotprojekt zur Parkraumüberwachung betrieben. Kamera-Autos fuhren durch die Straßen, um Kennzeichen zu erfassen und mit einer zentralen Park-Datenbank abzugleichen.

Diese zentrale Datenbank sollte kein Problem darstellen: Bezirksbürgermeisterin Monika Hermann war der Auffassung, dass sich die Kameras der sog. “Scancars” so einstellen lassen, dass sie ausschließlich die Kennzeichen erfassen. Wegen fehlender Rechtsgrundlage wurde das Projekt 2025 beendet.

Hessisches LKA testet Pimeyes

In den Jahren 2021 und 2022 hat das Hessische LKA die Gesichtersuchmaschine Pimeyes getestet.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte wurde dabei nicht informiert. Es gab auch keine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung. Pimeyes wurde nicht ins Verfahrensverzeichnis aufgenommen. Es wurden keine Maßnahmen zur Sicherstellung der Rechte Betroffener getroffen.

Innenminister Peter Beuth meint, dass “die hessische Polizei Systeme zur automatischen Datenverarbeitung nur dann in den regulären Wirkbetrieb überführt, wenn die für einen Einsatz notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.” Bei einem Testbetrieb schert sich die Hessische Polizei offenbar weniger um die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen.