Verhaltensüberwachung am Hansaplatz

flamenc, Neue Hansaplatz 2011, CC BY-SA 3.0
flamenc, Neue Hansaplatz 2011, CC BY-SA 3.0

Die Hamburger Polizei experimentiert seit 2023 am Hamburger Hansaplatz mit einer Verhaltenserkennung. Offenbar genügt die Kameraüberwachung nicht mehr, um Personen auf die angrenzenden Spielplätze zu verdrängen. Die Polizei rüstet also auf. Ohne vorherige Ausschreibung investiert sie in intelligente Überwachungssensoren, die Menschen “digital skelettiert”. Die Bewegungen der Skelette werden anschließend analysiert. Skelette, die sich nicht angepasst und unauffällig verhalten, lösen einen Alarm aus.

Das System, das vom Fraunhofer IOSB entwickelt wird, funktioniert nicht. Deren Pilotprojekt in Mannheim wurde nach 5 Jahren um 3 Jahre verlängert. Das System soll Schwierigkeiten haben, Umarmungen von “kriminalistisch bedeutsamen Handlungsabläufen” zu unterscheiden.

Die erste Phase der Intelligenten Videobeobachtung (IVBeo) ist abgeschlossen. Die Polizei hat sich selbst evaluiert und kam wie auch am Berliner Südkreuz auf berauschende Ergebnisse. Tatsächlich funktioniert das System kaum.

Auch in der zweiten Phase, IVBeo2, ist die Polizei hinsichtlich der eingesetzten Systeme wenig transparent. Immerhin eine Verwaltungsvorschrift wird geteilt. Aus dieser geht hervor, dass das System nicht nur getestet werden soll, sondern auch Trainingsdaten erfasst. Der zweite Versuch läuft seit September 2025.

Zu dem Thema gibt es einige Anfragen (und einen Antrag) in der Bürgerschaft:

Weitergabe und biometrische Verarbeitung von Bildern aus INPOL-Z

Im Jahr 2019 wurde das Fraunhofer-Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD) vom Bundeskriminalamt (BKA) beauftragt, einen leistungstechnischen Vergleich von markterhältlichen Gesichtserkennungssystemen vorzunehmen. Vier Systeme verschiedener Hersteller sollten hinsichtlich ihrer Erkennungsleistung evaluiert werden. Hierfür stellte das BKA verschiedene Bildersammlungen, insgesamt ca. 8 Millionen Gesichts- und Halbprofilbilder, aus INPOL-Z zur Verfügung. Die INPOL-Datei enthält vorwiegend Bilder aus erkennungsdienstlichen Behandlungen. Viele Bilder werden rechtswidrig gespeichert. Der von Fraunhofer angefertigte Evaluationsbericht wurde mit FragDenStaat befreit und kann hier abgerufen werden.

Seit April 2021 prüft der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), ob die Weitergabe der Bilder und die mit dem Test einhergehende Verarbeitung biometrischer Daten datenschutzrechtlich zulässig war. Weitergabe und die biometrische Verarbeitung waren jedoch nicht Gegenstand seiner INPOL-Z-Prüfung im Oktober 2021. Auch im April 2022 sollte die Prüfung noch andauern.

Gesichtsbilder von Personen, die zwischen 2012 und 2019 zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung gezwungen wurden, könnten also zu Forschungszwecken an das Fraunhofer-Institut gelangt sein. Die mutmasslich Betroffenen können ihr Beschwerderecht gemäß Art. 77 DSGVO nutzen, um sich beim BfDI, der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde des BKAs, zu beschwerden, auch online.