Live-Gesichtserkennung im Frankfurter Bahnhofsviertel

Mit 50 Kameras überwacht die Polizei das Frankfurter Bahnhofsviertel. Seit dem 10. Juli 2025 werden dabei auch alle Gesichter der Passanten erfasst und abgeglichen.

Auch wenn nur bestimmte Personengruppen gesucht werden (“Vermisste und Opfer von Entführungen, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sowie Gefahrenverursacher einer terroristischen Straftat“), muss das System dennoch zunächst alle Gesichter erfassen, um anschließend einen Abgleich vornehmen zu können.

Zwar soll diese “gezielte” Suche nur nach richterlichem Beschluss möglich sein. Doch im Umfeld des am zweitstärksten frequentierten Fernbahnhof Deutschlands, den täglich etwa 493.000 Menschen passieren, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich immer eine gesuchte Person in der Nähe befindet. Daher kann man erwarten, dass die Gesichtserkennung praktisch dauerhaft in Betrieb ist.

When using the maps, content is loaded from third-party servers. If you agree to this, a cookie will be set and this notice will be hidden. If not, no maps will be displayed.

Verhaltensüberwachung von und mit Fraunhofer in Mannheim

Die Polizei Mannheim und Fraunhofer IOSB testen bereits seit 2018 ein System, das Verhalten überwacht. Das System funktioniert nicht, das Pilotprojekt wurde nach 5 Jahren um weitere 3 Jahre bis 2026 verlängert. Das System soll Schwierigkeiten haben, Umarmungen von „kriminalistisch bedeutsamen Handlungsabläufen“ zu unterscheiden.

Das System wird mit ähnlich wenig Erfolg auch in Hamburg erprobt.

Die GdP fordert

Wie erwartet meldet sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach dem schlimmen Messerangriff in Hamburg, um einmal mehr einen massiven Grundrechtseingriff zu fordern.

Bereits in der Vergangenheit forderte die GdP u.a. Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, noch mehr Videoüberwachung, Bodycams, verdachtsunabhängige Kontrollen und Gesichtserkennung. Zu viele dieser Forderungen wurden erfüllt.

Doch offenbar ließen sich soziale Probleme bisher nicht mit dem Einsatz von immer mehr Überwachung lösen. Dennoch nutzt die Gewerkschaft auch den jüngsten Angriff, um noch mehr Überwachung zu fordern ‒ in der bizarren Hoffnung, dass die sozialen Probleme mit dem Einsatz von nur noch etwas mehr Technik gelöst werden.

Die aktuelle Forderung nach dem Einsatz von Verhaltenserkennung suggeriert, dass eine KI Straftaten verhindern könnte, noch bevor sie passieren. Sie erweckt den Eindruck technologischer Objektivität, obwohl in Wahrheit fehlerhafte, intransparente und diskriminierende Systeme eingesetzt werden. Diese Systeme schaffen kein Mehr an Sicherheit, sondern nur eine Kontrolle aller. Die GdP verkauft wieder ein trügerisches Sicherheitsgefühl, liefert aber nur Totalüberwachung.

Den Überwachungsforderungen der GdP sollte nicht unkommentiert Raum gegeben werden.

Der Hansaplatz-Versuch war kein Erfolg

Die Hamburger Polizei experimentiert am Hansaplatz mit KI, genauer mit Verhaltenserkennung. KI soll unerwünschtes Verhalten erkennen und die Polizei benachrichtigen. Die Polizei darf ihren Versuch selbst evaluieren, also wurden selbstverständlich alle Ziele erreicht. Zum Glück heißt es im Koalitionsvertrag von SPD und Grüne im Abschnitt Digitalisierung und gesellschaftliche Verantwortung:

Wir werden beim Einsatz von KI-Anwendungen in Hamburger Behörden sicherstellen, dass grundsätzlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit gegeben sind. Wo es fachlich vertretbar ist, sollen von bzw. für die Hamburger Verwaltung entwickelte Algorithmen öffentlich verfügbar gemacht werden. KI-Trainingsdaten sollen in der Kontrolle der Behörden verbleiben, soweit diese nicht im Rahmen eines Datenaustausches in größere Datenpools eingebracht werden. Zudem wollen wir einen behördenübergreifenden Standard zur Überprüfung der Diskriminierungsfreiheit bei KI und Algorithmen einführen, damit die Souveränität über die Verfahren bewahrt wird.

Wir können also Transparenz erwarten, vielleicht sogar einen Blick in die Trainingsdaten werfen und damit nachvollziehen und überprüfen, ob der Versuch tatsächlich so erfolgreich war wie behauptet.

Leider wurde meine Transparenzanfrage zu dem Projekt über ein Jahr lang nicht beantwortet. Und auch dann wurde nur ein kleiner Teil der angefragten Dokumente zur Verfügung gestellt. In diese Dokumente, Evaluations- und Projektabschlussbericht, schauen wir nun einmal rein.

„Der Hansaplatz-Versuch war kein Erfolg“ weiterlesen

Verhaltensüberwachung am Hansaplatz

flamenc, Neue Hansaplatz 2011, CC BY-SA 3.0
flamenc, Neue Hansaplatz 2011, CC BY-SA 3.0

Die Hamburger Polizei experimentiert seit 2023 am Hamburger Hansaplatz mit einer Verhaltenserkennung. Offenbar genügt die Kameraüberwachung nicht mehr, um Personen auf die angrenzenden Spielplätze zu verdrängen. Die Polizei rüstet also auf. Ohne vorherige Ausschreibung investiert sie in intelligente Überwachungssensoren, die Menschen “digital skelettiert”. Die Bewegungen der Skelette werden anschließend analysiert. Skelette, die sich nicht angepasst und unauffällig verhalten, lösen einen Alarm aus.

Das System, das vom Fraunhofer IOSB entwickelt wird, funktioniert nicht. Deren Pilotprojekt in Mannheim wurde nach 5 Jahren um 3 Jahre verlängert. Das System soll Schwierigkeiten haben, Umarmungen von “kriminalistisch bedeutsamen Handlungsabläufen” zu unterscheiden.

Die erste Phase der Intelligenten Videobeobachtung (IVBeo) ist abgeschlossen. Die Polizei hat sich selbst evaluiert und kam wie auch am Berliner Südkreuz auf berauschende Ergebnisse. Tatsächlich funktioniert das System kaum.

Auch in der zweiten Phase, IVBeo2, ist die Polizei hinsichtlich der eingesetzten Systeme wenig transparent. Immerhin eine Verwaltungsvorschrift wird geteilt. Aus dieser geht hervor, dass das System nicht nur getestet werden soll, sondern auch Trainingsdaten erfasst. Der zweite Versuch läuft seit September 2025.

Zu dem Thema gibt es einige Anfragen (und einen Antrag) in der Bürgerschaft: