Die GdP fordert

Wie erwartet meldet sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach dem schlimmen Messerangriff in Hamburg, um einmal mehr einen massiven Grundrechtseingriff zu fordern.

Bereits in der Vergangenheit forderte die GdP u.a. Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, noch mehr Videoüberwachung, Bodycams, verdachtsunabhängige Kontrollen und Gesichtserkennung. Zu viele dieser Forderungen wurden erfüllt.

Doch offenbar ließen sich soziale Probleme bisher nicht mit dem Einsatz von immer mehr Überwachung lösen. Dennoch nutzt die Gewerkschaft auch den jüngsten Angriff, um noch mehr Überwachung zu fordern ‒ in der bizarren Hoffnung, dass die sozialen Probleme mit dem Einsatz von nur noch etwas mehr Technik gelöst werden.

Die aktuelle Forderung nach dem Einsatz von Verhaltenserkennung suggeriert, dass eine KI Straftaten verhindern könnte, noch bevor sie passieren. Sie erweckt den Eindruck technologischer Objektivität, obwohl in Wahrheit fehlerhafte, intransparente und diskriminierende Systeme eingesetzt werden. Diese Systeme schaffen kein Mehr an Sicherheit, sondern nur eine Kontrolle aller. Die GdP verkauft wieder ein trügerisches Sicherheitsgefühl, liefert aber nur Totalüberwachung.

Den Überwachungsforderungen der GdP sollte nicht unkommentiert Raum gegeben werden.

Der Hansaplatz-Versuch war kein Erfolg

Die Hamburger Polizei experimentiert am Hansaplatz mit KI, genauer mit Verhaltenserkennung. KI soll unerwünschtes Verhalten erkennen und die Polizei benachrichtigen. Die Polizei darf ihren Versuch selbst evaluieren, also wurden selbstverständlich alle Ziele erreicht. Zum Glück heißt es im Koalitionsvertrag von SPD und Grüne im Abschnitt Digitalisierung und gesellschaftliche Verantwortung:

Wir werden beim Einsatz von KI-Anwendungen in Hamburger Behörden sicherstellen, dass grundsätzlich Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit gegeben sind. Wo es fachlich vertretbar ist, sollen von bzw. für die Hamburger Verwaltung entwickelte Algorithmen öffentlich verfügbar gemacht werden. KI-Trainingsdaten sollen in der Kontrolle der Behörden verbleiben, soweit diese nicht im Rahmen eines Datenaustausches in größere Datenpools eingebracht werden. Zudem wollen wir einen behördenübergreifenden Standard zur Überprüfung der Diskriminierungsfreiheit bei KI und Algorithmen einführen, damit die Souveränität über die Verfahren bewahrt wird.

Wir können also Transparenz erwarten, vielleicht sogar einen Blick in die Trainingsdaten werfen und damit nachvollziehen und überprüfen, ob der Versuch tatsächlich so erfolgreich war wie behauptet.

Leider wurde meine Transparenzanfrage zu dem Projekt über ein Jahr lang nicht beantwortet. Und auch dann wurde nur ein kleiner Teil der angefragten Dokumente zur Verfügung gestellt. In diese Dokumente, Evaluations- und Projektabschlussbericht, schauen wir nun einmal rein.

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