Die GdP fordert

Wie erwartet meldet sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach dem schlimmen Messerangriff in Hamburg, um einmal mehr einen massiven Grundrechtseingriff zu fordern.

Bereits in der Vergangenheit forderte die GdP u.a. Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, noch mehr Videoüberwachung, Bodycams, verdachtsunabhängige Kontrollen und Gesichtserkennung. Zu viele dieser Forderungen wurden erfüllt.

Doch offenbar ließen sich soziale Probleme bisher nicht mit dem Einsatz von immer mehr Überwachung lösen. Dennoch nutzt die Gewerkschaft auch den jüngsten Angriff, um noch mehr Überwachung zu fordern ‒ in der bizarren Hoffnung, dass die sozialen Probleme mit dem Einsatz von nur noch etwas mehr Technik gelöst werden.

Die aktuelle Forderung nach dem Einsatz von Verhaltenserkennung suggeriert, dass eine KI Straftaten verhindern könnte, noch bevor sie passieren. Sie erweckt den Eindruck technologischer Objektivität, obwohl in Wahrheit fehlerhafte, intransparente und diskriminierende Systeme eingesetzt werden. Diese Systeme schaffen kein Mehr an Sicherheit, sondern nur eine Kontrolle aller. Die GdP verkauft wieder ein trügerisches Sicherheitsgefühl, liefert aber nur Totalüberwachung.

Den Überwachungsforderungen der GdP sollte nicht unkommentiert Raum gegeben werden.

Verhaltensüberwachung am Hansaplatz

flamenc, Neue Hansaplatz 2011, CC BY-SA 3.0
flamenc, Neue Hansaplatz 2011, CC BY-SA 3.0

Die Hamburger Polizei experimentiert seit 2023 am Hamburger Hansaplatz mit einer Verhaltenserkennung. Offenbar genügt die Kameraüberwachung nicht mehr, um Personen auf die angrenzenden Spielplätze zu verdrängen. Die Polizei rüstet also auf. Ohne vorherige Ausschreibung investiert sie in intelligente Überwachungssensoren, die Menschen “digital skelettiert”. Die Bewegungen der Skelette werden anschließend analysiert. Skelette, die sich nicht angepasst und unauffällig verhalten, lösen einen Alarm aus.

Das System, das vom Fraunhofer IOSB entwickelt wird, funktioniert nicht. Deren Pilotprojekt in Mannheim wurde nach 5 Jahren um 3 Jahre verlängert. Das System soll Schwierigkeiten haben, Umarmungen von “kriminalistisch bedeutsamen Handlungsabläufen” zu unterscheiden.

Die erste Phase der Intelligenten Videobeobachtung (IVBeo) ist abgeschlossen. Die Polizei hat sich selbst evaluiert und kam wie auch am Berliner Südkreuz auf berauschende Ergebnisse. Tatsächlich funktioniert das System kaum.

Auch in der zweiten Phase, IVBeo2, ist die Polizei hinsichtlich der eingesetzten Systeme wenig transparent. Immerhin eine Verwaltungsvorschrift wird geteilt. Aus dieser geht hervor, dass das System nicht nur getestet werden soll, sondern auch Trainingsdaten erfasst. Der zweite Versuch läuft seit September 2025.

Zu dem Thema gibt es einige Anfragen (und einen Antrag) in der Bürgerschaft: