Ein Team um die Journalisten Khesrau Behroz und Patrick Stegemann sowie Michael Colborne vom Recherche-Netzwerk Bellingcat halfen der Polizei. Obwohl Gesichtersuchmaschinen wie Pimeyes und Clearview AI in der EU illegal sind, luden sie Fotos vom ehemaligen RAF-Mitglied Daniela Klette bei Pimeyes hoch. Damit wurde Klette auf der Webseite eines Capoeira-Vereins in Berlin identifiziert. Ihre Rechercheergebnisse wurden im Podcast Legion: Most Wanted im Dezember 2023 veröffentlicht. Wenige Wochen später wurde Klette festgenommen.
Kategorie: KI-Überwachung
Automatische Gesichtserkennung im „Grenzgebiet“
Zur Bekämpfung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (wie Fahrraddiebstähle) wird ab 2019 Gesichtserkennung in einem 30km schmalen Streifen Nahe der Grenze eingesetzt. In der Evaluation wurde festgestellt, dass das Verfahren teuer ist und wenig bringt.
Der Einsatz des Personen-Identifikations-Systems (PerIS) sollte 2023 beendet werden, dann aber zur “Strafverfolgungsvorsorge” in manchen Orten sogar ausgeweitet. Die sächsische Polizei hatte das System ohne Einbezug der sächsischen Datenschutzbeauftragten entwickelt. Diese hält es für verfassungswidrig.
Neben Gesichtern kann das System auch Nummernschilder erfassen. Es gibt eine stationäre und eine mobile Variante. Im Rahmen der Amtshilfe wurde die Technik auch von anderen Bundesländern eingesetzt.

Rechtswidriger Einsatz von Gesichtserkennung zu G20
Zum G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg hat die Polizei Hamburg ohne Rechtsgrundlage die Gesichtserkennungssoftware Videmo 360 eingesetzt. Die Polizei fütterte die Software u.a. mit Bildern und Videos aus dem polizeieigenen Hinweisportal, mit eigenen Aufnahmen und Aufnahmen des ÖPNVs. Biometrische Daten von mehr als 100.000 Personen wurden gesammelt.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ordnete eine Löschung der Referenzdatenbank an. Die Löschanordnung wurde zunächst ignoriert, dann wurde die Anordnung vom Verwaltungsgericht kassiert. Polizei und Datenschutzbehörde stritten weiter und schließlich wurde das Verfahren ohne echtes Ergebnis eingestellt ‒ die Polizei löschte die Datenbank nach mehreren Jahren, so dass der Rechtsstreit für erledigt erklärt wurde.
- Datenschutzrechtliche Prüfung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
- Hinweisportal der Polizei im Juli 2017
Biometrische Videoüberwachung am Bahnhof Südkreuz
Von 2017 bis 2018 hat die Bundespolizei am Berliner Bahnhof Südkreuz mit Gesichtserkennung experimentiert. Sie wollte herausfinden, wie gut Gesichter in einer Menschenmenge erkannt werden. Die Polizei manipulierte die Ergebnisse, um sie weniger schlecht aussehen zu lassen und feierte das Experiment als großen Erfolg.
Die getesteten Systeme hatten eine so hohe Falscherkennungsrate, dass allein am Bahnhof Südkreuz mit seinen rund 90.000 Reisenden pro Tag täglich mindestens 600 Menschen fälschlicherweise als gesuchte Personen verdächtigt würden.
Verhaltensüberwachung von und mit Fraunhofer in Mannheim
Die Polizei Mannheim und Fraunhofer IOSB testen bereits seit 2018 ein System, das Verhalten überwacht. Das System funktioniert nicht, das Pilotprojekt wurde nach 5 Jahren um weitere 3 Jahre bis 2026 verlängert. Das System soll Schwierigkeiten haben, Umarmungen von „kriminalistisch bedeutsamen Handlungsabläufen“ zu unterscheiden.
Das System wird mit ähnlich wenig Erfolg auch in Hamburg erprobt.
Predictive Policing bei der S-Bahn Hamburg
Im ersten Quartal 2025 möchte die S-Bahn Hamburg ein System testen, das diverse Daten in Echtzeit auswertet, um Sicherheitskräften Einsatzorte zu empfehlen.
Unter anderem fließen Wetter, Auslastung, Fahrplan und Betriebsstatus in die Auswertung ein. Ob und wie Daten über vergangene Einsätze genutzt werden, ist nicht bekannt. Es ist unklar. ob “Sicherheitskräfte” nur eigenes Personal meint oder auch die Polizei.
Verhaltensüberwachung durch die Hamburger Hochbahn
Die Hamburger Hochbahn (betreibt U-Bahnen und Busse) möchte 2025 im Rahmen eines Pilotprojekts “sicherheitsrelevante Muster in Videobildern erkennen”. Zu diesen Mustern gehören auch ein ungewöhnlich langer Aufenthalt am Bahnsteig, eine tätliche Auseinandersetzung oder Vandalismus. Dokumente möchte die Hochbahn aber nicht herausgeben.
Es ist nicht bekannt, an welchen Haltestellen Passagiere zu Versuchskaninchen werden. Die Hochbahn betont, dass das Vorgehen DSGVO-konform sei und Datenschutz und -sicherheit erfüllt werden. Wie dies passiert, führt die Hochbahn nicht aus.
Gesichtserkennung im Berliner Zoo
Der Berliner Zoo plante 2021 Gesichtserkennung zur Einlasskontrolle mit Technik von HKS Systeme. Die Technik würde auch von anderen Zoos eingesetzt werden. Die Berliner Datenschutzbeauftragte kannte die Pläne nicht und auch die Berliner Politik war nicht begeistert. Erst wenige Monate zuvor hatte der Zoo Daten seiner Besucher*innen “verloren”.
Die Berliner Beauftragte für den Datenschutz schickte einen Fragenkatalog an den Zoo. Dieser kann bei FragDenStaat eingesehen werden. Anfang und Mitte 2022 lief das dazugehörige Prüfverfahren noch, so dass die Antworten des Zoos noch nicht befreit wurden. Der Zoo ruderte vorerst zurück.
Die GdP fordert
Wie erwartet meldet sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach dem schlimmen Messerangriff in Hamburg, um einmal mehr einen massiven Grundrechtseingriff zu fordern.
Bereits in der Vergangenheit forderte die GdP u.a. Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung, noch mehr Videoüberwachung, Bodycams, verdachtsunabhängige Kontrollen und Gesichtserkennung. Zu viele dieser Forderungen wurden erfüllt.
Doch offenbar ließen sich soziale Probleme bisher nicht mit dem Einsatz von immer mehr Überwachung lösen. Dennoch nutzt die Gewerkschaft auch den jüngsten Angriff, um noch mehr Überwachung zu fordern ‒ in der bizarren Hoffnung, dass die sozialen Probleme mit dem Einsatz von nur noch etwas mehr Technik gelöst werden.
Die aktuelle Forderung nach dem Einsatz von Verhaltenserkennung suggeriert, dass eine KI Straftaten verhindern könnte, noch bevor sie passieren. Sie erweckt den Eindruck technologischer Objektivität, obwohl in Wahrheit fehlerhafte, intransparente und diskriminierende Systeme eingesetzt werden. Diese Systeme schaffen kein Mehr an Sicherheit, sondern nur eine Kontrolle aller. Die GdP verkauft wieder ein trügerisches Sicherheitsgefühl, liefert aber nur Totalüberwachung.
Den Überwachungsforderungen der GdP sollte nicht unkommentiert Raum gegeben werden.
- GdP fordert Anwesenheitskontrolle
- GdP fordert Bodycams
- GdP fordert Datenanalyse
- GdP fordert Drohnenüberwachung
- GdP fordert Gesichtserkennung
- GdP fordert Handy-Ortung
- GdP fordert Kennzeichenerkennung
- GdP fordert Register psychisch Kranker
- GdP fordert TKÜ
- GdP fordert Trageverbot für Messer
- GdP fordert verdachtsunabhängige Kontrollen
- GdP fordert Verhaltenserkennung
- GdP fordert Videoüberwachung
- GdP fordert Videoüberwachung mit „KI“-Unterstützung
(ergänzt am 04.02.2026) - GdP fordert Vorratsdatenspeicherung
Verhaltensüberwachung am Hansaplatz

Die Hamburger Polizei experimentiert seit 2023 am Hamburger Hansaplatz mit einer Verhaltenserkennung. Offenbar genügt die Kameraüberwachung nicht mehr, um Personen auf die angrenzenden Spielplätze zu verdrängen. Die Polizei rüstet also auf. Ohne vorherige Ausschreibung investiert sie in intelligente Überwachungssensoren, die Menschen “digital skelettiert”. Die Bewegungen der Skelette werden anschließend analysiert. Skelette, die sich nicht angepasst und unauffällig verhalten, lösen einen Alarm aus.
Das System, das vom Fraunhofer IOSB entwickelt wird, funktioniert nicht. Deren Pilotprojekt in Mannheim wurde nach 5 Jahren um 3 Jahre verlängert. Das System soll Schwierigkeiten haben, Umarmungen von “kriminalistisch bedeutsamen Handlungsabläufen” zu unterscheiden.
Die erste Phase der Intelligenten Videobeobachtung (IVBeo) ist abgeschlossen. Die Polizei hat sich selbst evaluiert und kam wie auch am Berliner Südkreuz auf berauschende Ergebnisse. Tatsächlich funktioniert das System kaum.
Auch in der zweiten Phase, IVBeo2, ist die Polizei hinsichtlich der eingesetzten Systeme wenig transparent. Immerhin eine Verwaltungsvorschrift wird geteilt. Aus dieser geht hervor, dass das System nicht nur getestet werden soll, sondern auch Trainingsdaten erfasst. Der zweite Versuch läuft seit September 2025.
Zu dem Thema gibt es einige Anfragen (und einen Antrag) in der Bürgerschaft:
- kleine Anfragen: Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Überwachung des Hansaplatzes (I) (II) (III) (IV) (V) (VI) (VII)
- kleine Anfrage: Videoschutz an – Wie ist die aktuelle Situation in Hamburg?
- Antrag: Kein Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung am Hansaplatz!
- kleine Anfrage: Ergebnisse des Pilotprojektes am Hansaplatz zur Nutzung der intelligenten Videobeobachtung (iVBeo)
- Kurzvortrag auf dem 37C3